Nach dem Schlag - Ein Leitfaden für Patienten
Woran Sie einen Schlaganfall erkennen und warum Sie bei der Rehabilitation wachsam sein sollten.
Wissenschaftliche Betreuung: Prof. Dr. Ulrich Dirnagl
Veröffentlicht: 19.10.2016
Niveau: leicht
- Schlaganfälle sind häufig, treten meist ohne Vorwarnung auf und müssen sofort behandelt werden.
- Sie äußern sich oft mit einer halbseitigen Lähmung des Gesichts (Face), der Arme (Arms) und einer Sprachstörung (Speech). Die Zeit drängt, da das Gehirn unterversorgt ist (Time). Diese Charakteristika werden als FAST-Regel bezeichnet.
- Bei Verdacht auf einen Schlaganfall nicht zögern: Rufen Sie die 112 und geben Sie Alarm, damit Sie möglichst schnell in ein spezialisiertes Zentrum kommen.
- Die Rehabilitation soll möglichst früh beginnen und auf die Einschränkungen des Patienten abgestimmt sein.
- Der Sozialdienst des Krankenhauses berät Sie bei der Auswahl der Rehaklinik und sorgt für die Kostenerstattung.
- Medikamente und ein gesunder Lebensstil senken das Risiko für einen weiteren Schlaganfall.
Schlaganfall
Schlaganfall/Apoplexia cerebri/stroke
Bei einem Schlaganfall werden das Gehirn oder Teile davon zeitweilig nicht mehr richtig mit Blut versorgt. Dadurch kommt es zu einer Unterversorgung mit Sauerstoff und dem Energieträger Glukose. Häufigster Auslöser des Schlafanfalls ist eine Verengung der Arterien. Zu den häufigsten Symptomen zählen plötzliche Sehstörungen, Schwindel sowie Lähmungserscheinungen. Als Langzeitfolgen können verschiedene Arten von Gefühls– und Bewegungsstörungen auftreten. In Deutschland ging 2006 jeder dritte Todesfall auf einen Schlaganfall zurück.
In Deutschland ereignet sich alle drei Minuten ein Schlaganfall. Alle neun Minuten stirbt ein Patient daran. Gerade Männer in der zweiten Lebenshälfte sind gefährdet.
Nicht immer werden Sie es selbst sein, der den Schlaganfall als solches bemerkt, da er Sie im wahrsten Wortsinn wie ein „Schlag“ trifft. Urplötzlich, ohne Vorwarnung beraubt er Sie der Bewegungsfähigkeit oder der Sprache, womit wir schon bei den Erkennungszeichen wären.
Diese sind vielfältig, je nachdem, welche Region Ihres Gehirns betroffen ist: Relativ charakteristisch ist die halbseitige Lähmung von Arm oder Bein. Manches Mal kann aber auch nur ein taubes Gefühl in einer Gliedmaße oder in einer Gesichtshälfte auftreten. Es ist auch möglich, dass Sie mit einem Mal doppelt oder verschwommen sehen. Die Worte kommen Ihnen vielleicht nur schwer über die Lippen und sie hören sich selbst zum ersten Mal im Leben stottern. Einige sind im Moment des Schlaganfalls vollkommen sprachlos. Auch können Sie womöglich Anweisungen nicht in die Tat umsetzen, etwa den Arm oder ein Bein zu heben oder sich mit dem Finger auf die Nase zu tippen.
Wenig charakteristisch und deshalb besonders oft fehlinterpretiert werden Symptome wie Schwindel oder ein gestörter Gleichgewichtssinn, in dessen Folge Sie sich zum Beispiel nicht mehr auf den Beinen halten können oder schräg auf dem Stuhl sitzen. Denkbar ist aber auch, dass Sie infolge des Schlaganfalls bewusstlos sind und von ihren Ausfällen und Defiziten zunächst einmal nichts mitbekommen.
Die Symptome werden auch unter der FAST-Regel zusammengefasst. Die Abkürzung steht für Face (Gesicht), Arms (Arme), Speech (Sprache) und Time (Zeit): Beim Lächeln verzieht sich das Gesicht einseitig (Face). Die Arme lassen sich nicht mehr nach vorne strecken und nach oben drehen (Arme). Ein einfacher Satz lässt sich nicht mehr laut aussprechen. Die Stimme klingt vielleicht verwaschen oder Sie stottern (Sprache).
So schnell wie möglich
Sollten Sie dazu imstande sein, ist es besonders wichtig, dass Sie so schnell wie möglich die 112 wählen und einen Notarzt rufen und, sofern möglich, „Schlaganfall“ sagen. Denn Sie befinden sich in Lebensgefahr und jede Minute zählt, weil ihr Gehirn in Teilen nicht mehr richtig mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt wird. Diesen Umstand haben Ärzte unter dem Motto „time is brain“ auf den Punkt gebracht (Zeit). Je länger der Zustand der Unterversorgung anhält, desto mehr Nervenzellen gehen zugrunde. Damit wächst auch die Gefahr, dass Behinderungen zurückbleiben. Daher wird der Rettungsdienst beim Stichwort „Schlaganfall“ sofort alle umliegenden Krankenhäuser mit spezialisierter Schlaganfallstation, sogenannter Stroke-Unit, anfragen, um zu sehen, wer ein freies Bett hat.
Hatten Sie doch keinen Schlaganfall, ist der Fehlalarm kein Problem: Sie brauchen den Einsatz nicht zu bezahlen. Ärzte und Pfleger werden Ihnen auch keine Vorhaltungen machen.
In einer Stroke-Unit sind die Spezialisten bereits vor Ihrem Eintreffen über den Notfall informiert, damit Sie schnellstmöglich die notwendige Therapie bekommen. Beispielsweise erhalten Sie unter bestimmten Umständen gerinnselauflösende Medikamente, die sogenannte Thrombolyse, die aber nur innerhalb von viereinhalb Stunden nach dem Schlaganfall gegeben werden darf.
Andere Patienten müssen deshalb warten, so schreiben es die Leitlinien vor. Im Krankenhaus wird zunächst ein Computertomogramm oder ein Magnetresonanzscan Ihres Gehirns gemacht, um die Ursache des Schlaganfalls einzugrenzen. Danach kann die Behandlung sehr unterschiedlich sein und sogar eine Operation umfassen.
Vorsicht vor dem Kopfkino
Mit spezifischen Tests stellen Ärzte Ihre geistigen und motorischen Einschränkungen fest. Darauf abgestimmt beginnen Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten sofort mit der Rehabilitation. Sie helfen Ihnen, sich im Bett aufzusetzen, Wörter zu lesen und das Gehirn insgesamt zu aktivieren. Diese Frührehabilitation ist entscheidend, weil sich dann die verlorenen Fertigkeiten besonders gut zurückholen lassen.
Unmittelbar nach Ihrem Eintreffen in der Klinik versuchen die Ärzte auch herauszufinden, was die Ursache für den Schlaganfall war. Oft war ein Blutpfropf schuld, der ins Gehirn gelangte und dort ein Gefäß verschloss. Dann haben Sie offensichtlich eine erhöhte Neigung dazu, solche Thromben zu bilden. Die Ärzte werden Ihnen zur Vorbeugung ein Medikament dagegen verschreiben: in aller Regel Heparin. Sie werden Ihnen sagen, dass Ihr Blut dadurch schlecht gerinnt und Sie sich deshalb vor Verletzungen in Acht nehmen müssen. Meiden Sie deshalb unfallträchtige Tätigkeiten.
Die Gefahr, dass nach dem ersten Schlaganfall ein weiterer kommt, ist nicht zu unterschätzen. Eine Möglichkeit, dieses Risiko zu senken, sind bestimmte Medikamente, die der Arzt ihnen verschreiben wird und die Sie täglich einnehmen sollten. Auch Ihren Lebensstil sollten Sie nun überdenken. Bewegen Sie sich regelmäßig, ernähren Sie sich gesund – etwa mit einer Mittelmeerdiät, und rauchen Sie nicht. Falls Sie einen erhöhten Blutdruck, Diabetes mellitus oder erhöhte Blutfette haben, sollten auch diese Risikofaktoren in Absprache mit Ihrem Arzt angegangen werden. Insbesondere ein erhöhter Blutdruck ist einer der wichtigsten Risikofaktoren.
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Aufbruch zur Reha
Für die bestmögliche Erholung ist es besonders wichtig, dass Sie so bald wie möglich nach dem Klinikaufenthalt mit der Rehabilitation beginnen. Sprechen Sie Ihren Arzt so frühzeitig wie möglich darauf an. Die anschließende Behandlung kann ambulant stattfinden, das heißt, Sie wohnen zuhause und gehen in die Praxen verschiedener Therapeuten, etwa des Logopäden, des Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten. Die Reha kann aber auch stationär in einer speziellen Klinik erfolgen.
Bei welcher Institution die Anschlussheilbehandlung, so der offizielle sperrige Terminus für eine Reha, zu beantragen ist, kann je nach Einzelfall unterschiedlich sein. Immer müssen die Krankenkassen zunächst einmal in Vorleistung gehen oder sogar abschließend zahlen. Bei Berufstätigen zahlt aber am Ende die gesetzliche Rentenversicherung. Das Zuständigkeitswirrwarr soll nicht Ihre Sorge sein. Wenden Sie sich an den Sozialdienst des Krankenhauses. Er ist dazu da, für Sie die Kostenübernahme für die Rehabilitation zu klären und Sie können mit ihm auch besprechen, in welche Klinik sie gehen möchten und ob eventuell ein Angehöriger mitkommen kann. Die Wahlfreiheit der Rehabilitationseinrichtung ist übrigens gesetzlich verankert. Sie haben also einen Anspruch darauf, dass man Ihrem Wunsch nachkommt.
Ehe Sie zu einem stationären Reha-Aufenthalt aufbrechen, rufen Sie vorher in der Klinik an, was Sie benötigen oder lassen Sie Ihre Angehörigen das für Sie erledigen. Oft brauchen Sie Schwimm- und Sportbekleidung, da Sie an verschiedenen Bewegungstherapien teilnehmen werden. Pochen Sie darauf, dass der Rehabilitationseinrichtung Ihr Entlassungsbericht aus der Klinik vorliegt, denn oft hakt es an dieser Stelle: Das Rehabilitationspersonal weiß nicht, welche Fertigkeiten Sie eingebüßt haben und verpasst Ihnen dann ein Standardrehabilitationsprogramm anstatt beispielsweise gezielt mit einem Sehtraining zu beginnen. Für die Zeit der Rehabilitation gilt: Bleiben Sie hartnäckig, der Mensch lernt immer, ob jung oder alt, krank oder gesund, dick oder dünn. Neurologen wissen, dass es auch nach Jahren des Trainings noch Fortschritte gibt.
Ein gutes Leben danach
Nicht immer bedeutet ein Hirnschlag, dass Sie später nicht mehr arbeiten können oder gar Pflege benötigen. Jeder Dritte kehrt an seinen Arbeitsplatz zurück und jeder Zweite hat später keine Behinderung. Zeichnet sich jedoch ab, dass Sie zu Hause Hilfe etwa beim Waschen, Einkaufen oder Essen brauchen, sollten Sie sofort einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen. Etwa jedem Dritten ergeht es nach dem Schlaganfall so. Das Pflegegeld kann allerdings unter Umständen nicht ausreichen, um die Kosten einer ambulanten oder in jedem Fall einer stationären Pflege zu decken. In diesen Fällen lohnt der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Lehnt der Versicherer den Antrag ab, kommt eine private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung in Frage, die auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet wird – gemäß ihrem Gründervater Daniel Bahr.
Übrigens können Sie auch nach einem Schlaganfall oft weiterhin Auto fahren. Noch in der Rehabilitationsklinik können Sie Ihren Arzt auf ein entsprechendes Fahrtauglichkeitsgutachten ansprechen. Andernfalls kann dieses später ein niedergelassener Neurologe mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation erstellen. Da es vor allem auf die Reaktionsgeschwindigkeit und Aufmerksamkeit ankommt, wird der Arzt unter Umständen einen neuropsychologischen Test durchführen. Im Anschluss daran fahren Sie im Wagen einer Fahrschule mit einem Prüfer zur Probe. Dieser will sehen, ob Sie das Fahren sicher beherrschen. Mitunter kann es vorkommen, dass die Fahreignung nur unter Auflagen erteilt wird, etwa müssen Sie Ihr Auto umrüsten lassen zum Beispiel statt einer Gangschaltung ein Automatikgetriebe oder einen Bremskraftverstärker einbauen.
Die meisten Schlaganfallpatienten müssen aber nicht auf die Annehmlichkeiten des Lebens verzichten. Viele können weiterhin zu Hause wohnen, wenn die Wohnung behindertengerecht umgebaut und beispielsweise eine bodengleiche Duschkabine oder ein Lift eingebaut ist. Und auch auf Urlaub brauchen Sie nicht verzichten. Sollte es nötig sein, kann man bei Ferienwohnungen, Hotels oder Pensionen buchen, die behindertengerecht ausgestattet sind.
zum Weiterlesen:
- Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe; zur Webseite
- Die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft; zur Webseite
- Kompetenznetz Schlaganfall; zur Website